Mitgliedschaft - Was sind die Bedingungen
- Gebühren & Anteil
- Mitgliedsaufnahme
- Auswahl der Bewerber
- weitere Anteile bei Abschluß des Mietvertrages
- Kündigung der Wohnung & Mitgliedschaft
- Unsere Satzung
- Wohnungsantrag
Um in unserer Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung mieten zu können ist es Voraussetzung, daß Sie die Mitgliedschaft unserer Genossenschaft erwerben.
Gebühren & Anteile
Hierzu müssen Sie 30,- € Beitrittsgebühr und 2 Genossenschaftsanteile (á 160,- €) bar direkt am Tag der Mitgliedsaufnahme in unserer Geschäftsstelle einzahlen.
Mitgliedsaufnahme
Die Mitgliedsaufnahme erfolgt in den meisten Fällen im Zusammenhang mit der Wohnungsvergabe, d.h. wenn wir eine Leerwohnung zur Verfügung haben wird diese dem Wohnungsbewerber angeboten. Nach Besichtigung der Wohnung und konkreter Absprachen betreffs eventueller baulichen Maßnahmen bzw. Veränderungen in der Wohnung kann sich der Wohnungsbewerber entscheiden, ob er die Wohnung mieten möchte. Wenn ja, wird die Mitgliedsaufnahme vollzogen.
weitere Anteile bei Abschluß des Mietvertrages
Bei Abschluß des Mietvertrages sind dann entsprechend unserer Satzung § 17 weitere zusätzliche Genossenschaftsanteile zu zahlen. Hierzu faßte der Vorstand der GWG Gartenstadt nachfolgenden Beschluß. Bei Vergabe einer:
- 1-Raum-Wohnung: 2 weitere Anteile
- 2-Raum-Wohnung: 4 weitere Anteile
- 3-Raum-Wohnung: 6 weitere Anteile
- 4-Raum-Wohnung: 8 weitere Anteile
Wenn zur Wohnung eine Mansarde gehört, dann ist für die Mansarde ein weiterer Anteil zu zahlen, bei Anmietung eines PKW-Stellplatzes 1 weiterer Anteil, bei Anmietung einer Garage 3 weitere Anteile.
1 Anteil = 160,- €
Kündigung der Wohnung & Mitgliedschaft
Bei Kündigung der Wohnung kann das Mitglied auch seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft wieder kündigen.
Unsere Satzung
Die Satzung unserer Genossenschaft können Sie hier herunterladen.
Wohnungsantrag
Falls Sie Interesse haben füllen Sie gleich online unseren Wohnungsantrag (Fragebogen für Mieter) aus oder laden Sie sich das Dokument im pdf-Format herunter.