Mitgliedschaft
Was sind die Bedingungen
Um in unserer Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung mieten zu können ist es Voraussetzung, daß Sie die Mitgliedschaft unserer Genossenschaft erwerben.
Hierzu müssen Sie 30,- € Beitrittsgebühr und 2 Genossenschaftsanteile (á 160,- €) direkt am Tag der Mitgliedsaufnahme in unserer Geschäftsstelle einzahlen.
Bei Abschluß des Mietvertrages sind dann entsprechend unserer Satzung § 17 weitere zusätzliche Genossenschaftsanteile zu zahlen. Hierzu faßte der Vorstand der GWG Gartenstadt nachfolgenden Beschluß. Bei Vergabe einer:
- 1-Raum-Wohnung: 2 weitere Anteile
- 2-Raum-Wohnung: 4 weitere Anteile
- 3-Raum-Wohnung: 6 weitere Anteile
- 4-Raum-Wohnung: 8 weitere Anteile
Wenn zur Wohnung eine Mansarde gehört, dann ist für die Mansarde ein weiterer Anteil zu zahlen, bei Anmietung eines PKW-Stellplatzes 1 weiterer Anteil, bei Anmietung einer Garage 3 weitere Anteile.
1 Anteil = 160,- €
Bei Kündigung der Wohnung kann das Mitglied auch seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft wieder kündigen.
Die Satzung unserer Genossenschaft können Sie hier herunterladen.
Falls Sie Interesse haben füllen Sie gleich online unseren Wohnungsantrag (Fragebogen für Mieter) aus oder laden Sie sich das Dokument im pdf-Format herunter.